Schadensabwicklung

Ärgerlich, wenn Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt sind – Sie müssen Ansprüche an den Unfallverursacher oder seine Versicherung stellen, und die ganzen Formalitäten können schnell nervtötend werden, wenn Sie sich selbst darum kümmern wollen.  Bei KLZ Jager übernehmen wir auch die Schadensabwicklung nach einem Unfall mit Haftpflichtschaden für Sie.

Darf eine KFZ-Werkstätte die Abwicklung eines Unfallschadens übernehmen?

Sie wollen über die Folgen Ihres Verkehrsunfalles beraten werden und sich den Papierkram gegenüber der eigenen und der gegnerischen Versicherung sparen. Mit der Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes von 2008 ist es auch KFZ-Werkstätten erlaubt, Sie in diesen Angelegenheiten außergerichtlich zu beraten gegenüber den Versicherungen zu vertreten. Dazu ist eine Abtretungserklärung (Vollmacht) erforderlich. Wir treten für Sie in Kontakt mit der gegnerischen Versicherung.